Kircheneintritt – leicht gemacht
Ein Kirchenaustritt muss nicht endgültig sein. Jedes Jahr treten in der Schweiz zahlreiche Erwachsene wieder der Römisch-katholischen Kirche oder der Evangelisch-reformierten Kirche bei.
Welche Wege führen zurück in die Kirche?
Wiedereintritt in die Kirche: Eine Möglichkeit ist der Wiedereintritt. Dabei kehrt man einige Jahre nach dem Kirchenaustritt wieder zur gleichen Konfession zurück. Gründe hierfür können veränderte Lebensumstände sein: Menschen, deren Einstellung zur Kirche sich geändert hat, die ihren Glauben neu entdeckt haben, oder Eltern, die ihr Kind taufen lassen möchten.
Wechsel zwischen Landeskirchen: Eine andere Variante ist der Wechsel von einer Landeskirche zu einer anderen, beispielsweise von der Römisch-katholischen Kirche zur Evangelisch-reformierten Kirche. Oft betrifft dies Ehepaare oder Familien, die in Zukunft einer gemeinsamen Konfession angehören möchten. Da die Taufe beider Konfessionen gegenseitig anerkannt wird, ist ein Übertritt in der Regel problemlos möglich.
Erwachsenentaufe, der erstmalige Eintritt: Auch der erstmalige Eintritt in eine christliche Konfession ist ein Weg in die Kirche. Dies geschieht durch die Taufe, wenn eine Person bisher nicht getauft wurde. Solche Erwachsenentaufen sind seltener als Kindertaufen, doch sie finden regelmässig statt – zunehmend auch im Kontext von Migration. Die Taufe erfolgt meist im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes.
Internet-Plattform Kircheneintritt
Landeskirchen aus fast allen Kantonen der Deutschschweiz sind präsent auf der Plattform „www.kircheneintritt.ch„. Hier kann die Kirche aus der Kantons-Liste ausgewählt werden und dann erhält man den direkten Link zur Fortsetzung.
Beispiel Eintritt in die Evangelisch-reformierte Kirche
Der Eintritt in die Evangelisch-reformierte Kirche ist unkompliziert und erfordert nur wenige Schritte. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich einfach an die zuständige Pfarrperson, die Ihnen beratend zur Seite steht.
Grundsätzlich ist der Ablauf so: Füllen Sie das bereitgestellte Eintrittsformular aus und unterschreiben Sie es. Senden Sie das Formular an das Sekretariat Ihrer Kirchgemeinde.
Nach Eingang Ihres Formulars wird die Pfarrperson Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um die weiteren Schritte zu besprechen. Der Kirchenrat prüft und genehmigt Ihren Eintritt. Sobald dies erfolgt ist, informiert das Sekretariat automatisch die zuständigen Stellen, wie die Einwohnerkontrolle oder die Steuerbehörde.
Die zuständige Pfarrperson wird sich erneut mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald Ihr Eintritt offiziell bestätigt ist. Sie erhalten dann alle wichtigen Informationen zu Ihrer neuen Kirchgemeinde.
Eintritt ohne Hürden
Taufen, die in anderen christlichen Kirchen vollzogen wurden, werden von der Evangelisch-reformierten Kirche anerkannt. Es ist weder eine erneute Taufe noch eine Glaubensprüfung erforderlich. Auch die Teilnahme an einem speziellen Kurs wird nicht verlangt.
Das Pfarrteam steht Ihnen jedoch jederzeit für Fragen zur Verfügung und bietet Unterstützung, wenn Sie mehr über den Glauben, die Gemeinde oder die Abläufe erfahren möchten. Der Eintritt erfolgt unkompliziert und ohne unnötige Hürden, damit Sie sich willkommen fühlen und sich schnell in die Gemeinschaft einfügen können.