Kein offizielles Austritts-Formular der Kirchen

Es gibt kein offizielles Formular für den Kirchenaustritt in der Schweiz. Die Schweizer Landeskirchen sind kantonal organisiert und haben kantonal unterschiedliche Regelungen. In den kirchlichen Regelungen ist kein bestimmtes offizielles Formular definiert für das Einreichen des offiziellen Austritts aus der Kirche.

Wie ist das Kirchenaustritts-Verfahren geregelt? Der offizielle Kirchenaustritt ist in den entsprechenden Erlassen der evangelisch-reformierten und römisch-katholischen Kirchen des Wohnkantons geregelt. Die Kirchen sind staatsrechtlich verpflichtet dafür zu sorgen, dass den Kirchenmitgliedern ein Verfahren angeboten wird, um die Kirchenmitgliedschaft und die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer offiziell zu beenden.

Die Möglichkeit zum offiziellen Austreten muss seitens der Kirchen über ein staatsrechtliches Verfahren geregelt werden, weil in der Bundesverfassung die Religionsfreiheit für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz verankert ist. Die bei der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde amtlich registrierte Konfession kann nicht direkt bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden, weshalb das Verfahren für den offiziellen Kirchenaustritt durch die Kirchgemeinden angeboten werden muss, um jederzeit von der Religionsfreiheit Gebrauch machen zu können.

Formular Kirchenaustritts-Unterlagen

Für den offiziellen Kirchenaustritt bei Ihrer Kirchgemeinde können Sie entsprechende Kirchenaustritts-Unterlagen fertig erstellt bei Kirchenaustritt24 beziehen. Füllen Sie hierzu das Online-Formular von Kirchenaustritt24 aus. Mit der vorbereiteten Kirchenaustritts-Erklärung, welche entsprechend der zuständigen Kirchgemeinde und den Vorschriften des Wohnkantons vorbereitet ist, kann in der ganzen Deutschschweiz der offizielle Kirchenaustritt rechtswirksam erfolgen.

Die kostenpflichtige Kirchenaustritts-Dienstleistung von Kirchenaustritt24 ist eine gute Möglichkeit, um schnell und einfach aus der Kirche auszutreten. Die angebotene Kirchenaustritts-Dienstleistung inklusive Bestätigungs-Garantie basiert auf dem Produkt ‹Offizieller Kirchenaustritt› der Vereinigung Kirchenaustritt Schweiz. Die Datenbank der Vereinigung Kirchenaustritt Schweiz umfasst auch die Post-Adressen aller Kirchgemeinden der Deutschschweiz.

Gibt es ein offizielles Formular für den Kirchenaustritt in der Schweiz?

Nein, in der Schweiz ist der Kirchenaustritt nicht an ein offizielles Formular der Kirche gebunden. Die Kirchen sind kantonal organisiert und in den meisten Kantonen ist der Kirchenaustritt in Briefform zu formulieren und schriftlich bei der zuständigen Kirchgemeinde einzureichen.

Wie erfolgt der offizielle Kirchenaustritt bei den Kirchgemeinden?

Der offizielle Kirchenaustritt erfolgt gemäss den Regelungen der Landeskirche im betreffenden Wohnkanton. Die Kirchen sind verpflichtet, ein Verfahren anzubieten, um die Mitgliedschaft und die Kirchensteuerpflicht offiziell zu beenden, üblicherweise durch Einreichung einer schriftlichen Austritts-Erklärung.

Welche Unterstützung bietet dabei Kirchenaustritt24 an?

Kirchenaustritt24 bietet die kostenpflichtige Dienstleistung zur Erstellung der Kirchenaustritts-Erklärung an. Ihre Kirchenaustritts-Unterlagen werden entsprechend der Vorschriften von Kanton und zuständiger Kirchgemeinde vorbereitet, um korrekt den offiziellen Kirchenaustritt bei der Kirchgemeinde einreichen zu können.


Formular Austritt Vereinigung Kirchenaustritt Schweiz