Unabhängigkeit der Konfession von Kindern
Innerhalb einer Familie kann grundsätzlich problemlos jedes Familienmitglied für sich persönlich eine bestimmte Konfession haben, unabhängig von den anderen Familienmitgliedern. Auch wenn die Eltern aus der Kirche ausgetreten sind, so können Kinder also weiterhin Mitglieder der Kirche sein. Umgekehrt können auch Kinder konfessionslos sein, wenn die Eltern Kirchenmitglieder sind.
Zusammenhang Konfession der Kinder und Taufe
Auch Eltern, welche Kirchenmitglieder sind, entscheiden sich immer häufiger gegen eine Taufe in der Kirche. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, wie eine ohnehin schwache Bindung zur kirchlichen Gemeinschaft oder ein konfessionell inhomogenes familiäres Umfeld, bei welchem kaum Interesse der Teilnahme an einer Taufe besteht, zumal heutzutage eine Familienzusammenkunft oft für viele Personen auf grosse Reisedistanzen erforderlich macht.
Ist das nicht getaufte Kind dann ohne Konfession? Nein, üblicherweise nicht. Denn wenn ein Neugeborenes auf dem Zivilstandsamt gemeldet wird, dann wird dort meistens die Konfession der Mutter eingetragen, wenn die Eltern nichts anderes mitteilen. Wenn die Mutter nicht Mitglied einer Landeskirche ist, dann wird bevorzugt die Konfession des Vaters eingetragen. Ist also mindestens ein Elternteil Kirchenmitglied, dann wird diese Kirchenmitgliedschaft für die Religions-Zugehörigkeit des Kindes übernommen. Wünschen die Eltern eine bestimmte Konfession für das Kind oder gar keine Konfession, wird dies selbstverständlich im Zivilstandsamt so erfasst.
Wie ist die Konfession, wenn keine Taufe stattfindet? Im Zivilstandsamt wird die Konfession ohnehin vor einer allfälligen Taufe registriert. Ob später eine Taufe des Kindes stattfindet oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Konfession. Die ursprünglich nach der Geburt eingetragene Konfession für das Kind wird nur noch geändert, wenn die Eltern dies ausdrücklich beantragen.
Religionsunterricht und Kirchenaustritt
Weil innerhalb einer Familie grundsätzlich jedes Familienmitglied für sich persönlich eine bestimmte Konfession haben kann oder konfessionslos sein kann, ist es eine nicht seltene Konstellation, dass Vater oder Mutter oder beide aus der Kirche ausgetreten sind. Es spricht jedoch nichts dagegen, dass sich diese Eltern dafür entscheiden, dass die Kinder evangelisch-reformiert oder römisch-katholisch sind.
Was bedeutet die Konfessionslosigkeit der Eltern für den Religionsunterricht von Kindern und Jugendlichen? Auch wenn der Vater aus der römisch-katholischen Kirche austritt, so kann die Tochter also weiterhin Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein. Deshalb steht grundsätzlich auch nichts im Wege, dass beispielsweise die Tochter den römisch-katholischen Religionsunterricht besucht und der Sohn den evangelisch-reformierten Religionsunterricht besucht, obwohl die Eltern nicht Mitglied der Kirche sind und keine Kirchensteuern bezahlen.
Was bedeutet dies finanziell?
Als Angehörige der Konfession sind die Kinder und Jugendliche im römisch-katholischen und evangelisch-reformierten Religionsunterricht willkommen. Die Kinder können auch an Kommunion, Firmung und Konfirmation teilnehmen.
Aus der Sicht der Kirchgemeinde ist dies aber natürlich keine glückliche Situation, wenn bei der Kirchgemeinde Kosten für Religionsunterricht, Ausflüge etc für Kinder anfallen, während von konfessionslosen Eltern keine Kirchensteuern-Einnahmen da sind.
In einigen Kirchgemeinden werden konfessionslose Eltern deshalb um Zahlungen für den Religionsunterricht ihrer Kinder gebeten. Wo klare Gebührenregelungen bestehen, können diese bis zu 500 Franken pro Jahr und Kind betragen. In der Regel fallen jedoch deutlich geringere oder gar keine Kosten an. Die Höhe der Gebühren hängt davon ab, ob im betreffenden Kanton bei der Kirchensteuer-Berechnung die Konfession der Kinder berücksichtigt wird. Wenn nach dem Austritt der Eltern in Ihrem Kanton weiterhin Kirchensteuern für die Kinder anfallen, fliesst das Geld an die Kirchgemeinde, und es werden wahrscheinlich keine weiteren Unterrichtsgebühren verlangt.

Können Kinder weiterhin Mitglieder der Kirche sein, wenn die Eltern ausgetreten sind?
Ja, Kinder können weiterhin Mitglieder der Kirche sein, auch wenn die Eltern ausgetreten sind. Innerhalb einer Familie kann jedes Mitglied eine eigene Konfession haben. Die individuelle Religionszugehörigkeit wird im amtlichen Personenregister eingetragen und ist von der Konfession der übrigen Familienmitglieder unabhängig.
Können Kinder konfessionsloser Eltern am Religionsunterricht teilnehmen?
Ja, auch konfessionslose Eltern können entscheiden, dass ihre Kinder am Religionsunterricht der evangelisch-reformierten oder römisch-katholischen Kirche teilnehmen. In einigen Kirchgemeinden werden allerdings Gebühren für den Religionsunterricht erhoben, wenn die Eltern keine Kirchensteuern zahlen.