Kirchenaustritt Thurgau

Erstellen Sie mit dem Austrittsformular Ihren Kirchenaustritt. Nach dem Unterschreiben senden Sie den Kirchenaustrittsbrief an die Kirchgemeinde. Anschliessend erhalten Sie von der Kirchgemeinde eine schriftliche Bestätigung für Ihren Austritt aus der Kirche und damit ist die Kirchensteuer beendet.

Übersicht Kirchenaustritt Kirchensteuer Kanton Thurgau

Im Kanton Thurgau müssen sowohl natürliche als auch juristische Personen Kirchensteuern zahlen, sofern sie Mitglied der evangelisch-reformierten oder römisch-katholischen Kirche sind. Natürliche Personen können ihre Steuerpflicht durch eine schriftliche Erklärung an die zuständige Kirchgemeinde beenden.

Der Austritt wird ab dem Eingang des Schreibens wirksam, und die Kirchensteuerpflicht endet mit diesem Datum. Für natürliche Personen bedeutet der Kirchenaustritt das Ende der Kirchenmitgliedschaft. Damit geht der Anspruch auf kirchliche Leistungen wie beispielsweise die kirchliche Heirat verloren. Es hat keinen Einfluss, wann innerhalb eines Jahres das genaue Austritts-Datum liegt, betreffend der Kirchensteuer endet die Steuererpflicht immer per Ende des Vorjahres.

Für juristische Personen, wie Unternehmen, gibt es jedoch keine Möglichkeit, sich von der Kirchensteuer zu befreien: Die Kirchensteuer wird unabhängig von der religiösen Zugehörigkeit auf den Gewinn der Firma erhoben. Die juristische Personen werden zur Zahlung der Kirchensteuer herangezogen, um bei den Kirchen durch diese Einnahmen ihre sozialen und kulturellen Leistungen im Kanton Thurgau finanzieren. Dies gilt sowohl für kleine als auch grosse Unternehmen, unabhängig von deren Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft.

Die Kirchgemeinden im Kanton Thurgau sind oft nicht deckungsgleich mit den politischen Gemeindegrenzen, was es für Personen manchmal schwierig macht, die korrekte Kirchgemeinde zu finden. Die evangelische und römisch-katholische Landeskirche stellen jedoch Karten mit den Kirchgemeindegrenzen und Hilfsmittel zur Verfügung, um die richtige Kirchgemeinde zu ermitteln. So können Austrittswillige den Weg zum Ende der Kirchensteuerpflicht klar nachvollziehen und sich an die zuständige Stelle wenden.