Kirchenaustritt Luzern
Der Kirchenaustritt erfolgt im Kanton Luzern durch den schriftlichen Kirchenaustritt an die Kirchgemeinde. Erstellen Sie Ihre Kirchenaustritts-Erklärung und bestätigen Sie den Austritt mit Datum und Unterschrift. Die Kirchensteuer ist beendet nachdem die Kirchgemeinde den Austritt bestätigt hat.
Übersicht Kirchenaustritt Kirchensteuer Kanton Luzern
Im Kanton Luzern müssen sowohl natürliche als auch juristische Personen Kirchensteuern zahlen, wenn sie Mitglied einer der anerkannten Landeskirchen sind: der evangelisch-reformierten, römisch-katholischen oder christkatholischen Kirche. Für natürliche Personen endet die Kirchensteuerpflicht mit dem Austritt, der schriftlich bei der zuständigen Kirchgemeinde eingereicht wird. Ab dem Eingang der Erklärung entfällt die Steuerpflicht für die Zukunft, während für das laufende Jahr noch anteilig Steuern erhoben werden.
Nach Eingang der Austrittserklärung bearbeitet der Kirchenrat diese und stellt in der Regel innerhalb weniger Wochen eine Bestätigung aus. Kostenlose Websites bieten Informationen und Musterschreiben an. Auch Dienstleistungsangebote ermöglichen eine bequeme Online-Erstellung des Austritts, die jedoch kostenpflichtig ist. Die rechtlichen Grundlagen sind in den Kirchengesetzen der Landeskirchen festgelegt, die die formellen Anforderungen und Fristen definieren. Der Kirchenaustritt ist oft eine persönliche Entscheidung nach reiflicher Überlegung.
Juristische Personen, wie Unternehmen, bleiben unabhängig von der Religionszugehörigkeit steuerpflichtig. Die Erhebung dieser Steuer wurde im Kanton Luzern verteidigt, da sie als Beitrag zur gesellschaftlichen Infrastruktur und sozialen Diensten der Kirche gesehen wird. Eine Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen wurde von der Bevölkerung abgelehnt. Somit werden auch weiterhin Firmen und Unternehmen zur Unterstützung der Kirchen herangezogen, da sie als wichtige soziale und kulturelle Akteure gelten.
Ein Kirchenaustritt bringt für natürliche Personen die Einschränkung mit sich, dass sie keine kirchlichen Dienstleistungen wie Taufen oder Hochzeiten mehr in Anspruch nehmen können. Dennoch steht es ihnen offen, weiterhin Gottesdienste zu besuchen. Es ist ratsam, den Austritt möglichst früh im Jahr vorzunehmen, um die Steuerlast zu minimieren. Die Landeskirchen in Luzern sind verpflichtet, den Kirchenaustritt zu respektieren und dem zuständigen Steueramt Meldung zu machen, damit die Steuerveranlagung entsprechend angepasst wird.