Kirchenaustritt Graubünden
Der Austritt aus der Landeskirche erfolgt im Kanton Graubünden durch den schriftlichen Kirchenaustritt an die zuständige Kirchgemeinde. Erstellen Sie Ihren Austrittsbrief und bestätigen Sie den Austritt mit Datum und Unterschrift. Wenn der Kirchenaustritt bestätigt ist, endet die Kirchensteuer.
Übersicht Kirchenaustritt Kirchensteuer Kanton Graubünden
Im Kanton Graubünden sind sowohl natürliche als auch juristische Personen verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Anerkannte Landeskirchen mit Kirchensteuerpflicht sind die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Kirche.
Der Kirchenaustritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an die zuständige Kirchgemeinde, womit die Steuerpflicht für natürliche Personen endet. Die Steuerveranlagung wird ab dem Datum des Posteingangs angepasst, wobei keine Rückforderungen für vergangene Jahre möglich sind.
Für juristische Personen gilt die Kirchensteuer unvermeidbar in Form der sogenannten Kultussteuer, unabhängig von einer religiösen Zugehörigkeit. Diese Steuer wird zur Unterstützung der Kirchen und ihrer sozialen Dienste verwendet.
Die Kirchgemeinde erstellt für den Kirchenaustritt eine schriftliche Austritts-Bestätigung. Der Austritt beziehungsweise die Austritts-Bestätigung kann möglicherweise bis zwei Monate dauern, insbesondere in kleineren Ortschaften Graubündens. Die Kirchenpflege informiert nach dem Austritt das Steueramt und das Einwohnerregister, um sicherzustellen, dass die Steuerpflicht korrekt endet.
Für juristische Personen, wie Unternehmen, existiert keine Möglichkeit zum Austritt. Diese müssen die sogenannte Kultussteuer entrichten, die etwa 10 % der Gewinn- und Kapitalsteuer beträgt. Diese Einnahmen werden auf die beiden Landeskirchen verteilt, basierend auf der Mitgliederzahl in den jeweiligen Gemeinden. Die Einführung der Kultussteuer im Kanton Graubünden wurde beschlossen, um die finanziellen Herausforderungen der Kirchen zu bewältigen und gleichzeitig die Steuerlast für natürliche Personen zu senken.
Der Kirchenaustritt verläuft in Graubünden weitgehend unkompliziert, erfordert jedoch eine genaue Kenntnis der zuständigen Kirchgemeinde, da diese nicht immer mit den politischen Gemeinden übereinstimmt.