Kirchenaustritt Basel-Stadt
Erstellen Sie mit dem Online-Formular eine korrekte Austritts-Erklärung für den Kanton Basel-Stadt. Unterzeichnen Sie den Kirchenaustritt mit Datum und Unterschrift. Senden Sie den Kirchenaustritt per Einschreiben an die zuständige Kirchgemeinde zur Bearbeitung und Beendigung der Kirchensteuer.
Übersicht Kirchenaustritt Kirchensteuer Kanton Basel-Stadt
Im Kanton Basel-Stadt sind natürliche Personen, die Mitglied der römisch-katholischen, der evangelisch-reformierten oder der christkatholischen Kirche sind, kirchensteuerpflichtig. Der offizielle Austritt aus der Kirche muss schriftlich bei der jeweiligen Kirchgemeinde erfolgen und ist ab dem Datum der Erklärung für das laufende Jahr gültig. Juristische Personen hingegen sind im Kanton Basel-Stadt von der Kirchensteuerpflicht befreit, was eine Besonderheit im Vergleich zu anderen Kantonen darstellt.
Der Kirchenaustritt durch eine persönliche, schriftliche Erklärung, welche an die zuständigen Kirchgemeinde entsprechend der Wohnsitz-Adresse gesendet wird. Bei der römisch-katholischen Kirche gibt es in zentrale Mitgliederverwaltung für den ganzen Kanton Basel-Stadt.
Der Austritt aus den anerkannten Landeskirchen im Kanton Basel-Stadt ist jederzeit möglich Der Austrittsbrief muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Kollektive Austrittserklärungen, bei denen eine Person für mehrere unterschreibt, sind ungültig. Die persönliche Übergabe des Austrittsschreibens ist möglich, jedoch nicht empfohlen.
Der Kirchenaustritt beendet die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer, jedoch erlischt damit auch der Anspruch auf kirchliche Dienstleistungen wie Trauungen, Taufen oder kirchliche Begräbnisse. Auch im Falle der evangelisch-reformierten Kirche endet die Kirchensteuerpflicht mit dem Austritt, wobei der schriftliche Austritt per Einschreiben empfohlen wird, um Missverständnisse oder Verzögerungen zu vermeiden.
Besonderheiten in Basel-Stadt betreffen auch die Höhe der Kirchensteuern, die für natürliche Personen höher ausfallen, da Unternehmen keine Kirchensteuern zahlen müssen. Weil in den meisten Kantonen der Deutschschweiz die juristischen Personen Kirchensteuer bezahlen müssen, ist dies wirtschaftlich gesehen ein Standortvorteil.