Kirchenaustritt Aargau

Erstellen Sie die Kirchenaustritts-Erklärung für den Austritt aus der Kirche. Nach dem Unterschreiben senden Sie den Austrittsbrief an die Kirchgemeinde. Anschliessend erhalten Sie von der Kirchenpflege eine schriftliche Bestätigung für Ihren Kirchenaustritt und damit ist die Kirchensteuer beendet.

Übersicht Kirchenaustritt Kirchensteuer Kanton Aargau

Im Kanton Aargau sind natürliche Personen, die Mitglied der römisch-katholischen, evangelisch-reformierten oder christkatholischen Kirche sind, kirchensteuerpflichtig. Der Kirchenaustritt erfolgt schriftlich durch eine persönliche Erklärung an die zuständige Kirchgemeinde. Eine E-Mail oder ein Online-Formular sind nicht zulässig, der Austritt muss per Brief erfolgen.

Mit dem Austritt aus der Kirche entfällt die Kirchensteuerpflicht ab dem Beginn des laufenden Kalenderjahres. Die Verwaltung meldet den Austritt automatisch an das Einwohneramt und das Steueramt, um sicherzustellen, dass die Kirchensteuerpflicht rechtzeitig endet.

Der Kirchenaustritt hat nicht nur den Vorteil die Kirchensteuer zu stoppen, sondern der Kirchenaustritt hat auch Nachteile: Ausgetretene Mitglieder haben keinen Anspruch mehr auf kirchliche Zeremonien wie Taufen, Trauungen oder kirchliche Begräbnisse. An allgemeinen Angeboten wie Gottesdienste ist die Teilnahme weiterhin möglich.

Anders als in vielen anderen Kantonen der Deutschschweiz müssen juristische Personen im Aargau keine Kirchensteuer zahlen. Für juristische Personen entfällt die Kirchensteuerpflicht im Kanton Aargau völlig. Dies ist für den Kanton Aargau auch ein wirtschaftlicher Standortvorteil, weil in den meisten anderen Schweizer Kantonen alle Unternehmen zur Zahlung von Kirchensteuern verpflichtet sind. Gelegentlich wird dieses für Unternehmen attraktive Modell auf nationaler Ebene kritisiert, insbesondere vom angrenzenden Kanton Zürich. In den letzten Jahren hat der Kanton Aargau einen deutlichen Anstieg der Kirchenaustritte verzeichnet, was teilweise auf finanzielle Erwägungen der Steuerpflichtigen zurückzuführen ist. Die Kirchensteuern können insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten als belastend empfunden werden, was vermehrt Menschen zum Austritt bewegt.