Information zum Kirchenaustritt Ende Jahr
Damit Ihr Kirchenaustritt noch vor Jahresende rechtskräftig bei der Kirchgemeinde eingeht, ist es entscheidend, das Einschreiben mit der Austrittserklärung rechtzeitig zu versenden. Verschicken Sie das Schreiben spätestens am 17. Dezember, um sicherzustellen, dass das Austrittsdatum eindeutig im alten Jahr liegt.
Weniger als 2 Wochen vor Jahresende?
Üblicherweise klappt der Kirchenaustritt auch noch für das laufende Jahr, wenn der Kirchenaustritt nur wenige Tage vor dem Jahresende abgeschickt wird. Weniger als 2 Wochen vor Jahresende sollte der Kirchenaustritt unverzüglich sofort abgesendet werden, damit das Austritts-Datum möglichst noch im laufenden Jahr liegt.
Verbleiben nur noch wenige Tage, dann ist es eventuell vorteilhaft per A-Post statt Einschreiben zu verwenden, weil A-Post ohne Übergabe und somit schneller zugestellt wird (siehe unten). In der Regel wollen die Kirchgemeinden Meinungsdifferenzen zum registrierten Austritts-Datum vermeiden und lassen den Kirchenaustritt noch vor dem 31.12. gelten, wenn der Austrittsbrief einige Tage vorher abgesendet wurde.
Zeit für den Postweg berücksichtigen
Ein eingeschriebener Brief gilt grundsätzlich als zugestellt, sobald die 7-tägige Abholfrist abgelaufen ist. Dies ist unabhängig davon, ob das Schreiben tatsächlich abgeholt oder entgegengenommen wurde. Sogar wenn das Einschreiben an den Absender zurückgeschickt wird, gilt es nach Ablauf dieser Frist als zugestellt.
Der Empfänger kann die Abholfrist auf 14 Tage verlängern, wodurch das Schreiben zwischen dem 8. und 14. Tag entweder abgeholt oder zurückgesendet wird. Trotzdem wird das Einschreiben unabhängig von dieser Verlängerung offiziell 7 Tage nach Beginn der ursprünglichen Abholfrist als zugestellt angesehen.
Zusätzlich muss die Zeit vom Versand bis zum Beginn der Abholfrist berücksichtigt werden. Wird ein Einschreiben beispielsweise an einem Donnerstag verschickt, kann es trotz A-Post sein, dass die Abholfrist erst am Montag startet, also erst 4 Tage nach dem Versand.
Kirchenaustritt rechtzeitig absenden
Es ist wichtig, auch die Verschiebung der Wochenendtage in Verbindung mit den fixen Feiertagen zu beachten, da diese jedes Jahr variieren können. Um mögliche Unklarheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Kirchenaustritt spätestens am 17. Dezember per Einschreiben zu versenden. Zwar gibt es keine festgelegte Frist wie bei einer Kündigung, und entscheidend ist letztlich das Eintreffen des Schreibens bei der Kirchgemeinde. Doch ein Versand innerhalb der letzten 14 Tage des Jahres könnte zu Diskussionen über die Gültigkeit des Austritts vor Jahresende führen.
Kantonale Unterschied Berechnung Kirchensteuer
Das effektive Datum des Austritts aus der Kirche ist insbesondere in Kantonen relevant, die nach dem Stichtags-Prinzip per 31.12. abrechnen. Hier kann bereits ein einziger Tag den Unterschied ausmachen und dazu führen, dass die nicht rechtzeitig beendete Kirchensteuerpflicht für ein ganzes weiteres Jahr besteht. Dieses Prinzip gilt beispielsweise in Kantonen wie Basel-Stadt, Zug, Aargau, Thurgau, Baselland, Graubünden und Glarus. Allerdings betrifft dies nur die ordentliche Veranlagung über die jährliche Steuererklärung; bei der Quellenbesteuerung erfolgt die Abrechnung hingegen monatlich.