Kirchensteuer beenden mit offiziellem Kirchenaustritt

Durch den offiziellen Kirchenaustritt können Mitglieder aus der Kirche austreten und die Zahlung der Kirchensteuer beenden.

In der Schweiz ist der offizielle Kirchenaustritt die Möglichkeit für die Kirchenmitglieder aus der Kirche auszutreten: Zuständig für die Bearbeitung der Kirchenaustritt-Erklärung ist die Verwaltung der Kirchgemeinde.

Austritt fertig vorbereitet: Unterschreiben und Absenden

Ihr persönlicher Kirchenaustritt ist sofort als PDF-Datei für den Download bereit: Kirchenaustritt ausdrucken, unterschreiben und per Post absenden.

Als Alternative zum PDF-Download ist der Kauf der fertig ausgedruckten Kirchenaustritts-Unterlagen wählbar: Zustellung per Briefpost möglich: Zustellung per A-Post an Ihre Adresse gesendet inklusive passendem Doppelfenster-Umschlag für das Einschreiben.

Kirchensteuer amtlich beendet

Wenn der Kirchenaustritt korrekt eingereicht ist, dann meldet die Kirchgemeinde den Kirchenaustritt an die Verwaltung der Wohngemeinde zur amtlichen Registrierung und anschliessend stellt das Steueramt die Steuerrechnung automatisch ohne Kirchensteuer aus (ausgenommen Quellensteuer).

Standard-Formular Deutschschweiz

Mit dem gleichen Formular kann bei Kirchenaustritt24 der Kirchenaustritt sowohl für die römisch-katholische Kirche als auch die Evangelisch-reformierte Kirche aller Kantone der Deutschschweiz erstellt werden. Kirchenaustritts-Unterlagen basieren auf dem Produkt ‹Offizieller Kirchenaustritt› der Vereinigung Kirchenaustritt Schweiz.

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