Muss der Kirchenaustritt per Einschreiben geschickt werden?
Kurz gesagt: Nein. Der offizielle Kirchenaustritt hat auch ohne Einschreiben Gültigkeit, denn inzwischen gibt in keinem einzigen Kanton mehr eine solche Vorschrift.
Zwar handelt es sich beim Austritt aus der Kirche um eine empfangsbedürftige Erklärung und als Datum des Austritts gilt somit der Empfang mit dem Eintreffen des schriftlichen Kirchenaustritts bei der Kirchgemeinde, dennoch hat sich die selbständige Festsetzung des Austritts-Datums beim Empfang in der Praxis als unproblematisch erwiesen auch ohne die Kontrollmöglichkeit via Sendungsnummer des Einschreibens.
Obwohl das Einschreiben nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist und üblicherweise die Zustellung der Kirchenaustritts-Erklärung A-Post gut funktioniert, ist es trotzdem empfehlenswert den Austritt aus der Kirche per Einschreiben zu erklären, aus Gründen welche weiter unten detaillierter erläutert sind.
Welche Vorteile bietet das Einschreiben?
Die Postzustellung per Einschreiben ist das Standardverfahren bei Kündigungen oder allgemein bei Angelegenheiten mit terminlicher Relevanz.
Das Einschreiben ist eine schon lange existierende Form des Postwegs und seit einiger Zeit ist auch die bequeme elektronische Sendungsverfolgung möglich. Mit der Einschreibe-Dienstleistung der Post werden alle relevanten Vorgänge vom Absenden über den Postweg bis zum Empfang erfasst, inklusive allfälliger Retournierung bei Nichtabholung.
Der Ablauf des Kirchenaustritts
Die Beendigung der Kirchenmitgliedschaft ist zwar keine Kündigung im eigentlichen Sinne und unterliegt auch keiner Kündigungsfrist, jedoch ist über die Verknüpfung von Austritts-Datum und Ende der Kirchensteuer die Beendigung der Kirchenmitgliedschaft mit finanziellen Folgen gekoppelt.
Entsprechend sind einige Punkte betreffend Zustellung wichtig. Um den Kirchenaustritt ordnungsgemäss zu erklären, ist zunächst ein Austrittsschreiben mit den persönlichen Daten und der Wohnadresse zu verfassen. Dabei ist kein spezielles Formular der Kirche erforderlich. Da die Zustellung per Email hier als nicht rechtswirksam eingestuft wird, kommt abgesehen von persönlichem Überbringen nur die Postzustellung in Betracht.
Kirchenaustritt per Einschreiben empfohlen
Obwohl dies nicht zwingend erforderlich ist, empfiehlt es sich oft, den Brief per Einschreiben zu versenden, um einen nachweisbaren Versand zu gewährleisten. Dies dient nicht nur als zusätzliche Sicherheitsmassnahme, sondern ermöglicht auch eine klare Dokumentation des Zeitpunkts, zu dem der Kirchenaustritt erfolgt ist. Nachdem das Austrittsschreiben an den Kirchgemeinderat gesendet wurde, wird dieser den Austritt offiziell bestätigen.