Amtlich registrierte Konfessions-Zugehörigkeit
Bei einer Wohnsitzanmeldung bei der Gemeindeverwaltung wird immer auch die Konfessions-Zugehörigkeit erfasst ► Für die offizielle Löschung der Landeskirchen-Zugehörigkeit muss eine rechtlich korrekte Kirchenaustritts-Erklärung eingereicht werden.
Online Formular Kirchenaustritt
Die Landeskirchen verlangen die Einreichung des Kirchenaustritts mit eigenhändiger Unterschrift. Die Kirchgemeinden bieten kein Online-Formular an und die Zusendung per Email ist nicht zulässig.
Damit aber der Ablauf des Kirchenaustritts so einfach wie möglich ist, kann mit dem Online Formular von Kirchenaustritt24 die erforderliche Kirchenaustritts-Erklärung schnell und einfach erstellt werden.
Damit der Austritt aus der Kirche rechtswirksam wird, muss der Kirchenaustritt bei der zuständigen Kirchgemeinde eingereicht werden (nicht bei der Verwaltung der politischen Gemeinde).
Die Kirchgemeinden verlangen weder beim Eintritt noch beim Austritt Gebühren. Die Dienstleistung von Kirchenaustritt24 für die Vorbereitung des Kirchenaustritts ist nicht erforderlich, man kann auch eine kostenlose Vorlage aus dem Internet verwenden oder die Kirchgemeinde kontaktieren für Auskunft zum Austritts-Verfahren. Nicht vermeidbar sind jedoch die Kosten von etwa 20 Franken, falls im betreffenden Kanton die Kirchenaustritts-Erklärung die amtliche Unterschrifts-Beglaubigung vorgeschrieben ist.
Welche Angaben müssen im Kirchenaustritt enthalten sein?
Im Kirchenaustritt sollten folgende Angaben enthalten sein: Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnsitz-Adresse. Die Konfession reformiert oder katholisch ergibt sich aus der Kirchgemeinde-Adresse, weil der Austrittsbrief an die reformierte oder katholische Kirchgemeinde gesendet wird. Klarheit schafft zudem die Angabe, dass der Austritt sofort und ohne Seelsorge-Gespräch mit dem Pfarramt gilt.
Ist der Kirchenaustritt ohne Angabe von Taufort und Taufdatum gültig?
Ja, der Kirchenaustritt ist auch ohne Angabe von Taufort und Taufdatum gültig. Entscheidend sind vor allem die klaren persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Adresse) und der ausdrückliche Wunsch, aus der Kirche auszutreten. Es ist selbstverständlich nicht so, dass eine Person lebenslang Kirchensteuern bezahlen muss, weil sie ihren Taufort nicht nennen kann.
Bietet die Kirche einen Online-Schalter an für den Kirchenaustritt?
Nein, der Austritt aus der Kirche kann nicht online eingereicht werden. Auch per E-Mail kann der Kirchenaustritt nicht eingereicht werden. Die Landeskirchen verlangen eine eigenhändig unterschriebene Kirchenaustritts-Erklärung. Online-Formulare wie hier bei Kirchenaustritt24 vereinfachen aber den Ablauf und es erübrigt sich die Suche nach einer Kirchenaustritts-Vorlage.