Verwaltung der politischen Gemeinde

In der Schweiz wird die Konfessionszugehörigkeit amtlich erfasst, sobald eine Person ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmeldet. Dieser Prozess hat nicht nur eine administrative Funktion, sondern auch direkte finanzielle Auswirkungen, da die Kirchensteuer auf Basis dieser Angaben berechnet wird.

Die Rolle der Gemeindeverwaltung und Kirchgemeinde

Das Einwohneramt der politischen Gemeinde führt das amtliche Personenregister, in dem auch die Konfession der Einwohnerinnen und Einwohner vermerkt wird. Diese Daten sind relevant für das Steueramt, das auf Grundlage der registrierten Konfession die Kirchensteuer berechnet. Dabei werden jedoch nur öffentlich-rechtlich anerkannte Kirchen berücksichtigt.

Wenn eine Person aus der Kirche austreten möchte, liegt die Zuständigkeit nicht bei der Gemeindeverwaltung, sondern bei der jeweiligen Kirchgemeinde. Erst nachdem die Kirchgemeinde den Austritt bearbeitet und bestätigt hat, wird diese Information an die Gemeindeverwaltung weitergeleitet und dort im Register aktualisiert. Dieser Prozess garantiert, dass die Steuerpflicht korrekt angepasst wird.

Ablauf Kirchenaustritt

Für den Austritt aus der Kirche ist also der erste Schritt der Austrittsbrief zuhanden der zuständigen Kirchgemeinde und die Mitteilung an die Gemeindeverwaltung erfolgt dann von der Kirchgemeinde. Ein persönliches Gespräch oder eine seelsorgerische Begleitung sind dabei nicht erforderlich, dieser administrative Vorgang kann direkt schriftlich erledigt werden.

Die politische Gemeinde oder das Einwohneramt sind nicht für den Empfang der Austrittserklärung zuständig. Erst nachdem die Kirchgemeinde den Austritt bearbeitet und an die Gemeindeverwaltung gemeldet hat, wird die Konfessionszugehörigkeit im Personenregister aktualisiert.

Konfessionslos oder Konfession „unbekannt“

Im Personenregister kann eine Person auch als konfessionslos oder mit „Konfession unbekannt“ geführt werden. Diese Kategorien unterscheiden sich insofern, als „konfessionslos“ keine Zugehörigkeit zu einer steuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft bedeutet, während „unbekannt“ oft als Sammelbegriff für alle nicht erfassten Religionen dient. In der Praxis wird damit die Komplexität der religiösen Vielfalt in der Schweiz vereinfacht, was jedoch statistische Erhebungen erschwert.

Berechnung der Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird automatisch anhand der registrierten Konfession erhoben. Ein Austritt aus der Kirche hebt diese Kirchensteuerpflicht auf und entlastet das steuerpflichtige Einkommen entsprechend. Dies zeigt, dass die Registrierung der Konfession nicht nur eine Glaubensfrage, sondern auch eine fiskalische Relevanz hat.

Statistische Erhebungen „Religionslandschaft“

Während die amtliche Erfassung lediglich die steuerlich relevanten Konfessionen berücksichtigt, liefern statistische Erhebungen ein umfassenderes Bild der religiösen Landschaft. Das Bundesamt für Statistik dokumentiert seit Jahrzehnten die wachsende Zahl an Menschen ohne Religionszugehörigkeit sowie die Zunahme anderer Glaubensrichtungen. Angaben zu Erhebung lassen sich bei der Bundesverwaltung unter dem Stichwort „Religionslandschaft“ finden. Diese Zahlen spiegeln den Wandel in der Gesellschaft wider und zeigen, wie die Schweiz zunehmend multikulturell geprägt ist.