Grundsätzliches zur Kirchensteuer in der Schweiz
In der Schweiz wird die Kirchensteuer von den Landeskirchen erhoben und variiert je nach Kanton. Sie finanziert die Aktivitäten der Kirchen, wie soziale Dienste, Bildung und kulturelle Veranstaltungen. Mitglieder der jeweiligen Religionsgemeinschaften sind in der Regel steuerpflichtig, während Personen, die aus der Kirche austreten, von dieser Zahlung befreit sind.
Die Höhe der Kirchensteuer ist abhängig vom Einkommen und dem Wohnsitz des Steuerpflichtigen. In einigen Kantonen gibt es unterschiedliche Steuersätze für verschiedene Kirchen, während in anderen ein einheitlicher Satz gilt. Die Kirchensteuer wird zusammen mit der Einkommenssteuer eingezogen, was die Abwicklung für die Steuerpflichtigen erleichtert.
Kirchenaustritts-Datum und Ende Kirchensteuerpflicht
Sobald der Kirchenaustritt offiziell erledigt ist, entfällt die Pflicht zur Zahlung von Kirchensteuern. In der Regel stellt die Kirchgemeinde eine schriftliche Bestätigung aus, die das Datum des Austritts dokumentiert. Ab diesem Zeitpunkt wird die Steuerpflicht entweder sofort aufgehoben oder anteilsmässig für das laufende Jahr angepasst.
Mit dem wirksamen Austritt endet auch die Kirchenmitgliedschaft, was die Kirchensteuerpflicht beendet. Das Bundesgericht hat in einem Urteil klargestellt, dass eine Regelung, die verlangt, dass die Kirchensteuer bis zum Ende des Austrittsjahres gezahlt werden muss, gegen die Bundesverfassung verstösst. Gemäss dem entsprechenden Artikel der Schweizer Bundesverfassung darf die Steuer im Austrittsjahr nur anteilsmässig entsprechend dem Datum des Austritts erhoben werden.
Kantonale Unterschiede
Welche-Regelung zur Anwendung kommt für das Ende der Kirchensteuer variiert jedoch je nach Kanton. Rund die Hälfte der Schweizer Kantone verwendet diese Methode, bei der die Kirchensteuer lediglich bis zum tatsächlichen Austrittsdatum berechnet wird. In anderen Kantonen bleibt die Steuerpflicht für das gesamte Kalenderjahr bestehen, unabhängig vom Zeitpunkt des Austritts.
In einigen Kantonen wird die Befreiung rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr gewährt. Tritt man also Beispielsweise im November offiziell aus der Kirche aus, dann endet die Kirchensteuer rückwirkend auf den Jahresanfang. Hier eine Auswahl von Kantonen mit dieser Kirchensteuer-Regelung:
In diesen Kantonen endet hingegen die Kirchensteuerpflicht genau zum Austritts-Datum. Die Kirchensteuer wird für das letzte Jahr der Kirchensteuer anteilsmässig berechnet. Hier eine Auswahl von Kantonen mit dieser Kirchensteuer-Regelung: