Wieso muss die Kirchensteuer bezahlt werden?
Bei der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde sind die Kirchenmitglieder amtlich registriert. Für Kirchenmitglieder wird durch das Steueramt automatisch die Kirchensteuer verrechnet.
Wie kann die Kirchen-Mitgliedschaft beendet werden?
Die Kirchen-Mitgliedschaft endet durch den offiziellen Kirchenaustritt: Dazu muss die austretende Person bei der Kirchgemeinde die Kirchenaustritts-Erklärung einreichen.
Obwohl die Kirchen-Mitgliedschaft bei der Gemeindeverwaltung registriert ist, muss der Kirchenaustritt bei der Kirchgemeinde erklärt werden. Die Kirchgemeinde meldet dann den Austritt an die Gemeindeverwaltung. Es ist nicht möglich die Kirchenaustritts-Erklärung selber bei Gemeindeverwaltung oder Steueramt einzureichen.
Endet die Kirchensteuer sofort beim Kirchenaustritt?
Ja, die Kirchensteuerpflicht ist direkt mit dem Kirchenaustritt verbunden. Vom Datum des Kirchenaustritts wird direkt das End-Datum der Kirchensteuer abgeleitet.
Ist der Austritt aus der Kirche jederzeit möglich?
Ja, der Kirchenaustritt ist jederzeit möglich. Als Austritts-Datum gilt der Eingang der Kirchenaustritts-Erklärung bei der Kirchgemeinde.
Es gibt keine Kündigungs-Frist oder ähnliches. Der Kirchenaustritt ist sofort gültig, weil das Schweizer Bundesgericht die Jahresende Regelung aufgehoben hat.
Bearbeitet Kirchenaustritt24 meinen Austritt sofort?
Ja, die Dienstleistung von Kirchenaustritt24 kann jederzeit genutzt werden. Die PDF-Datei mit der Ihrer Kirchenaustritts-Erklärung steht sofort zum Download bereit. Der Preis von CHF 29.- für die Dienstleistung kann per Rechnung mit Frist von 30 Tagen bezahlt werden.
Wie kann ich mich von der Kirchensteuer befreien lassen?
Um sich von der Kirchensteuer zu befreien, müssen Sie aus der Kirche austreten. Dies geschieht durch den offiziellen Kirchenaustritt mit einer entsprechenden schriftlichen Austrittserklärung, welche jederzeit bei der Kirchgemeinde eingereicht werden kann. Die Kirchgemeinde anschliessend Einwohneramt und Steueramt den Austritt mit.
Wie viel spare ich, wenn ich aus der Kirche austrete?
Die Ersparnis durch den Kirchenaustritt hängt von Ihrem Einkommen und dem Kanton ab. In der Regel beträgt die Kirchensteuer etwa 1% bis 2% des steuerbaren Einkommens. Je höher Ihr Einkommen, desto grösser ist die Einsparung. Zudem gibt es grosse Unterschiede bei der Höhe der Kirchensteuer von Kanton zu Kanton.
Ab wann ist der Kirchenaustritt steuerlich wirksam?
Der Kirchenaustritt kann jeder zeit erfolgen und grundsätzlich gilt das effektive Austritts-Datum als Referenz. Beispielsweise in den Kantonen Zürich, Bern, Luzern, Glarus, Solothurn, besteht die Kirchensteuerpflicht bis zum Datum des Kirchenaustritts. Hingegen in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Baselland, Thurgau, Graubünden ist die Befreiung rückwirkend auf Jahresanfang.