Was ist der offizielle Kirchenaustritt in der Schweiz?

Mit dem offiziellen Kirchenaustritt können Kirchenmitglieder aus der Kirche austreten und ihre Kirchensteuerpflicht beenden. In der Schweiz ist der Kirchenaustritt ein behördlicher Vorgang, bei dem die Konfessionszugehörigkeit im Personenregister der Wohngemeinde auf konfessionslos geändert wird.

Der offizielle Kirchenaustritt beendet die Kirchensteuerpflicht: Alle Konfessionsangehörigen im jeweiligen Hoheitsgebiet der Kirchgemeinde bezahlen die Kirchensteuern. Die Feststellung der Konfession basiert auf den Daten des amtlichen Personenregisters (Einwohneramt der Gemeindeverwaltung des Hauptwohnsitzes) .

Unterstützung beim offiziellen Kirchenaustritt

Kirchenaustritt24 bereitet den offiziellen Kirchenaustritt vor und unterstützt bis zum Abschluss. Die erstellen Kirchenaustritts-Unterlagen basieren auf dem Produkt ‹Offizieller Kirchenaustritt› der Vereinigung Kirchenaustritt Schweiz.

Der Austritt wird bei der zuständigen kirchlichen Behörde eingereicht, weiter an das Einwohneramt der politischen Gemeinde gemeldet und schliesslich dem Steueramt mitgeteilt, welches die Kirchensteuer entsprechend dem Austrittsdatum beendet.

Die Kirchgemeinde stellt in der Regel eine schriftliche Austritts-Bestätigung aus und meldet den Austritt an das Einwohneramt. Von der Gemeindeverwaltung erhält die austretende Person üblicherweise keine Mitteilung zur Konfessions-Mutation.

Jede Person kann jedoch bei der Gemeindeverwaltung die aktuell registrierten Daten erfragen, normalerweise telefonisch. Und ein nicht korrekt abgeschlossener Kirchenaustritt kann bei der Steuererklärung erkannt und korrigiert werden.

Hinweis zur Quellenbesteuerung: Unterliegt eine Person der Quellenbesteuerung in der Schweiz, dann ist in der Regel dem Arbeitgeber eine Kopie der Austrittsbestätigung vorzulegen zur Anpassung des Quellensteuer-Tarifs (anschliessend monatliche Abrechnung kontrollieren hinsichtlich der Kirchensteuer).