Austritt sofort gültig ► Oktober 2025
Formular für rechtswirksamen Kirchenaustritt: Zahlungspflicht Kirchensteuer endet mit dem offiziellen Austritt aus der Kirche.
Kirchenaustritt online erstellen
Austritt sofort einreichen: fertig erstellte Austritts-Unterlagen für offiziellen Kirchenaustritt in der Schweiz.
Bezahlung auf Rechnung oder per Kreditkarte

Welche Vorteile bietet der Austritts-Service von Kirchenaustritt24?
Kirchenaustritt24 ermöglicht einen schnellen und einfachen Kirchenaustritt sowie das Stoppen der Kirchensteuer. Die benutzerfreundliche Plattform bietet mit minimalem Aufwand vollständige Kirchenaustritts-Unterlagen. Die bereitgestellte Austrittserklärung enthält alle erforderlichen persönlichen Angaben und die Empfängeradresse der Kirche. Detaillierte Informationen zum Ablauf des Kirchenaustritts stellen sicher, dass alle Schritte korrekt ausgeführt werden.
Wie tritt man in der Schweiz aus der Kirche aus?
Der Kirchenaustritt muss schriftlich der Kirchgemeinde mitgeteilt werden. Die Kirchenaustritts-Erklärung in Briefform ist üblicherweise ausreichend, da es in den meisten Kantonen keine spezifischen Formvorschriften zum Kirchenaustritt gibt. Es ist darauf zu achten, den Kirchenaustritt an die korrekte kirchliche Behörde zu adressieren. In der Regel werden Kirchenaustritte auch ohne Einschreiben korrekt bearbeitet. Falls eine Beglaubigung der Unterschrift erforderlich ist, darf diese beim Austritt aus der Kirche nicht fehlen. Die Kirchgemeinde bestätigt den Austritt und meldet den Kirchenaustritt dem Einwohneramt.
Muss ich meinen Kirchenaustritt begründen?
Nein, eine Begründung für den Austritt ist nicht erforderlich. Aufgrund der Religionsfreiheit in der Schweiz kann jede Person ohne Angabe von Gründen aus einer Religion austreten. Manchmal fragt die Kirche nach den Gründen, aber solche Fragen müssen nicht beantwortet werden. Es ist auch nicht notwendig, ein Gesprächsangebot anzunehmen; der Kirchenaustritt kann ausschliesslich schriftlich erfolgen.
Welche Konsequenzen hat der Austritt aus der Kirche?
Durch den Austritt verlieren die austretenden erwachsenen Personen das Stimmrecht und Wahlrecht in der Kirchgemeinde. Mitglieder der Kirche haben weitgehend kostenlosen Zugang zu kirchlichen Leistungen, die durch Kirchensteuern finanziert werden. Mit dem Austritt aus der Kirche verlieren Sie den Anspruch auf diese Angebote, müssen jedoch keine Kirchensteuer mehr zahlen.
Wie wird der Kirchenaustritt registriert?
Für die Zugehörigkeit zur Kirche ist der Konfessions-Eintrag im amtlichen Personenregister massgebend. Daher muss dieser Eintrag geändert werden. Die kirchliche Behörde ist die Empfangsstelle für die Kirchenaustritts-Erklärung. Jede Person kann jederzeit ihre Kirchenaustritts-Erklärung bei der Kirchgemeinde einreichen. Anschliessend wird der Eintrag "evangelisch-reformiert" oder "römisch-katholisch" im amtlichen Personenregister gelöscht.
Ab wann wird der Kirchenaustritt wirksam?
Als Austrittsdatum gilt grundsätzlich der Tag, an dem der Kirchenaustritts-Brief bei der Kirchgemeinde eintrifft. Dieses Datum wird bei der Konfessionsänderung als Austrittsdatum vermerkt. Prinzipiell entfällt dann künftig die Kirchensteuerpflicht und die Steuerrechnungen werden entsprechend angepasst. In einigen Kantonen entfällt die Kirchensteuer für das ganze Jahr, in welchem der Austritt aus der Kirche erfolgt ist. In den Kantonen Appenzell-Ausserrhoden, Bern, Freiburg, Luzern, Obwalden, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Uri, Zürich wird für das Jahr des Kirchenaustritts die Kirchensteuer noch bis zum Austrittsmonat verrechnet.
Ist es möglich rückwirkend den Austritt aus der Kirche zu erklären?
Nein. Ein rückwirkender Kirchenaustritt ist nicht möglich. Der Austritt wird wirksam, wenn die Kirchenaustritts-Erklärung bei der Kirche eintrifft. Wenn fälschlicherweise Kirchensteuer verrechnet wird, dann kann man dies rückwirkend korrigieren lassen, aber nur wenn tatsächlich eine gültige, schriftliche Austritts-Bestätigung der Kirchgemeinde vorgelegt werden kann. In den Kantonen Aargau, Appenzell-Innerrhoden, Baselland, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Nidwalden, Schaffhausen, Thurgau und Zug endet jedoch die Kirchensteuer rückwirkend bei Kirchenaustritt im Verlauf des Jahres, weil für das gesamte Jahr die Konfession Ende Dezember relevant ist.
Wer bekommt Kenntnis von einem Kirchenaustritt?
Der Kirchenaustritt wird auf behördlichem Weg bearbeitet. Die Meldung erfolgt von der austretenden Person zur Kirchgemeinde und dann zur Verwaltung der politischen Gemeinde. Alle Mitglieder der entsprechenden Behörden und Verwaltungen können vom Kirchenaustritt Kenntnis erhalten. Aufgrund des Datenschutzes dürfen Informationen jedoch nur weitergegeben werden, wenn es für die behördliche Arbeit erforderlich ist. Grundsätzlich ist die Konfessionszugehörigkeit eine Privatsache.